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   BVerwG, 19.02.1973 - VII B 131.71   

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https://dejure.org/1973,5057
BVerwG, 19.02.1973 - VII B 131.71 (https://dejure.org/1973,5057)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1973 - VII B 131.71 (https://dejure.org/1973,5057)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1973 - VII B 131.71 (https://dejure.org/1973,5057)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Steuererlaß aus Anlaß der Standortverlegung eines Betriebes

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Verfahrensgang

 
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  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1973 - VII B 131.71
    Die Rechtssache hat weiterhin (auch auf Grund des Beschlusses des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 - BVerwGE 39, 355 [BGH 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70] -) grundsätzliche Bedeutung, als es um die Frage geht, ob und inwieweit die Art und Weise der durchgeführten und beendeten Zwangsvollstreckung die Steuerbehörde veranlassen kann, die vollstreckte Steuerforderung gemäß § 131 AO zu erlassen.
  • BVerwG, 05.06.1959 - VII C 83.57
    Auszug aus BVerwG, 19.02.1973 - VII B 131.71
    Die vorliegende Rechtssache wirft angesichts der bisherigen Entscheidungen des Senats in BVerwGE 8, 329 [BVerwG 05.06.1959 - VII C 83/57] = Buchholz 401.0 § 1 AO Nr. 1, ferner in Buchholz 401.0 § 1 AO Nr. 3 = DVBl. 1964, 122 sowie in Buchholz 401.0 § 1 AO Nr. 2 = DVBl. 1960, 106 = DGStZ 1960, 185 die grundsätzlich bedeutsame Frage auf, ob es nach § 131 AO zulässig ist, die Gewerbesteuer zu erlassen, wenn der Steuererlaß zwar aus Anlaß der Standortverlegung des Betriebes geschehen soll, der Erlaß aber nicht auf (unzulässige) außersteuerliche Erwägungen der Wirtschaftspolitik, insbesondere der Förderung der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Zonenrandgebiet gestützt ist, sondern in erster Linie mit dem Eintritt gewinnmindernder Sonderbelastungen des Betriebes, die durch die Verlegung verursacht werden, begründet wird.
  • BVerwG, 23.11.1959 - VII B 81.59
    Auszug aus BVerwG, 19.02.1973 - VII B 131.71
    Die vorliegende Rechtssache wirft angesichts der bisherigen Entscheidungen des Senats in BVerwGE 8, 329 [BVerwG 05.06.1959 - VII C 83/57] = Buchholz 401.0 § 1 AO Nr. 1, ferner in Buchholz 401.0 § 1 AO Nr. 3 = DVBl. 1964, 122 sowie in Buchholz 401.0 § 1 AO Nr. 2 = DVBl. 1960, 106 = DGStZ 1960, 185 die grundsätzlich bedeutsame Frage auf, ob es nach § 131 AO zulässig ist, die Gewerbesteuer zu erlassen, wenn der Steuererlaß zwar aus Anlaß der Standortverlegung des Betriebes geschehen soll, der Erlaß aber nicht auf (unzulässige) außersteuerliche Erwägungen der Wirtschaftspolitik, insbesondere der Förderung der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Zonenrandgebiet gestützt ist, sondern in erster Linie mit dem Eintritt gewinnmindernder Sonderbelastungen des Betriebes, die durch die Verlegung verursacht werden, begründet wird.
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